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Brief an die Redaktion

Stellungnahme des FB 4 Wirtschafts- und Rechtswissenschaften zum Promotionsverfahren Hoffmann

In den letzten Wochen wurden mehrfach innerhalb und außerhalb der Hochschule von Peter Hoffmann Pamphlete verteilt, in denen er den Eindruck zu erwecken versucht, ihm sei im Zuge seines Promotionsverfahrens großes Unrecht geschehen. Dazu folgendes:

  • Herr Hoffman ist davon überzeugt, eine besondere wissenschaftliche Leistung vollbracht zu haben. Seine Dissertation führte jedoch nicht zum Erfolg. Da dies für den Promotionsausschuß von vornherein klar war, haben wir versucht, ihm verschiedene Rückzugswege zu eröffnen. Herr Hoffmann bestand jedoch auf einer Bewertung seiner Arbeit.

  • Als sie erwartungsgemäß mit "nicht bestanden" bewertet war, legte er Widerspruch ein. Er verzichtete in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit, einen Gutachter eigener Wahl in das Verfahren einzubringen, was die Promotionsordnung ausdrücklich zuläßt.

  • Er beschritt den Rechtsweg ohne Erfolg. Er eröffnete darüber hinaus zahlreiche Dienstaufsichtsbeschwerden, überschwemmte den Fachbereich mit Eingaben, Briefen etc. und erstattete diverse Strafanzeigen. Keines dieser Verfahren war erfolgreich. Auch seine Eingabe an den Petitionsauschuß des Landtags führte zu keinem Erfolg.

  • Sein Verfahren hat einen immensen Verwaltungsaufwand erfordert. Unser Fachbereich hat nicht die Aufgabe, jahrelang Auseinandersetzungen solcher Art zu führen, unsere Aufgabe ist Forschung und Lehre. Hätte Herr Hoffmann die Energie, die er in die rechtlichen Auseinandersetzungen eingebracht hat, in seine wissenschaftliche Arbeit gesteckt und hätte er den fachlichen Rat seiner Gutachter akzeptiert, hätte es nicht so weit kommen müssen. Jeder Versuch ihm zu helfen, scheiterte jedoch an seiner absoluten Überzeugung über seine überragende wissenschaftliche Qualifikation sowie die Richtigkeit seiner Rechtsauffassung zu vielen Verfahrensfragen.

Im Fachbereich 4 haben wir davon abgesehen, im Zusammenhang mit seinem "Offenen Brief" rechtliche Schritte einzuleiten. Dies haben viele nicht verstanden. Wir sehen jedoch in einem solchen juristischen Nachspiel keinen Sinn, zumal es am Kern der Sache, nämlich der mangelhaften Dissertation von Herrn Hoffmann nichts ändern kann. Die vielen von ihm aufgestellten Falschbehauptungen und Diffamierungen betrachten wir als Ausdruck seiner persönlichen Verfassung. Es ist jedoch endlich Zeit, den Vorgang abzuschließen.

Prof. Dr. Reinhard Pfriem, Dekan

Leserbrief an presse@uni-oldenburg.de

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(Stand: 19.01.2024)  | 
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