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Hochschulpolitik

MWK verbessert Graduiertenausbildung

Jährlich stehen neun Millionen Mark zur Verfügung

Das Niedersächsische Wissenchaftsministerium hat mit der angekündigten "Reform der Graduiertenausbildung" begonnen. Die Universitäten des Landes wurden jetzt aufgefordert, bis zum 15. Januar 2000 Fördereranträge für Studiengänge zur Ausbildung von DokorandInnen vorzulegen. Für die Schaffung der neuen Promotionsstudiengänge werden ab 2000 pro Jahr 9 Mio. DM zur Verfügung gestellt, aus denen jährlich bis zu fünf Graduiertenprogramme neu eingerichtet werden können.

Die Anträge werden durch die Wissenschaftliche Kommission des Landes Niedersachsen zunächst fachlich begutachtet. Über die Vergabe der Graduiertenprogamme entscheidet das Ministerium im Apri/Mai 2000, so dass die bewilligten Programme ihre Arbeit zum Wintersemester 2000/2001 aufnehmen können.

Die Auswahl der Programme erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Wissenschaftliche Exzellenz, d.h. die Forschungsstandorte, die DozentInnen sowie die DoktorandInnen sind von der beantragenden Hochschule nach strengen Qualitätskriterien auszuwählen;
  • lnternationalität, d.h. Forschungsaufenthalte im Ausland sind fester Bestandteil der Programme, ein überdurchschnittlicher Anteil an ausländischen DoktorandInnen wird angestrebt und die Teilnahme der StipendiatInnen an Internationalen Tagungen gefördert;
  • Intensive fachliche Betreuung, die u. a. durch kleine Lerngruppen (ca. 15 PromoventInnen) nachgewiesen wird;
  • Eignung der Programme zur Verkürzung der Promotionsdauer.


  • (Stand: 19.01.2024)  | 
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