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Hochschulpolitik

Klares Vorum für neue Vizepräsidentin

Wissenschaftsmanagerin kommt aus Bremen

Die Wissenschaftsmanagerin Dr. Heide Ahrens-Radlanski (Foto) ist am 13. Dezember 2006 vom Senat der Universität mit großer Mehrheit zur Vizepräsidentin für Verwaltung gewählt worden. Das Gremium folgte damit der Findungskommission, die Ahrens-Radlanski einstimmig empfohlen hatte. Die neue Vizepräsidentin, die aus Bremen kommt, folgt Gerlinde Walter, die am 1. Oktober zum Bremer Bildungssenator wechselte.
Er sei überzeugt, dass die Universität mitAhrens-Radlanski eine sehr gute Wahl getroffen habe, erklärte Präsident Prof. Dr. Uwe Schneidewind. Sie habe an der Universität Bremen ihre großen Qualitäten als zupackende und strategisch denkende Wissenschaftsmanagerin unter Beweis gestellt. Er sei sehr zuversichtlich, dass sie sich auch in Oldenburg bewähren und mit dazu beitragen werde, die großen Aufgaben zu lösen, die eine sich grundlegend wandelnde Hochschullandschaft mit sich bringe.
Die 44-Jährige, die im Frühjahr 2007 ihre Arbeit in Oldenburg aufnehmen wird, studierte in Bonn Politik, Kommunikationswissenschaften und Germanistik. Nach dem Examen arbeitete sie zunächst für das Bundespresseamt und im Bundestag als Wissenschaftliche Mitarbeiterin, um dann in die Alexander von Humboldt-Stiftung zu wechseln, wo sie von 1995 bis 1999 als Referatsleiterin tätig war. Danach war sie fünf Jahre lang beim Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Programmmanagerin im Bereich „Programm und Förderung“, ehe sie an die Universität Bremen ging, wo sie 2004 das Dezernat für Akademische Angelegenheiten übernahm. Sie ist dort u.a. für die Hochschulentwicklungsplanung und das Kontraktmanagement zuständig. Maßgeblich war sie auch mit dem Bremer Antrag zur Exzellenzinitiative befasst, der die erste Hürde auf dem Weg zur Elite-Universität nahm.

Die designierte Vizepräsidentin erklärte, sie nehme die Universität Oldenburg als eine innovative Hochschule wahr, die sich mit ihren Qualitäten im immer schärfer werdenden Wettbewerb behaupten werde. Die langjährige enge Kooperation mit der Nachbaruniversität Bremen in der Metropolregion werde dabei sicher eine wichtige Rolle spielen. Sie freue sich darauf, die anstehenden Herausforderungen in kollegialer Zusammenarbeit zu meistern und danke der Findungskommission und dem Senat für das Vertrauen, das ihr entgegen gebracht werde.


NHG-Novelle mit wichtigen Änderungen verabschiedet

Kurze Übersicht über neue Bestimmungen

Nur wenig beachtet von der Öffentlichkeit verabschiedete im November der Landtag die Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, die in vielen Bereichen wichtige Änderungen vorsieht. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Neuerungen:

Promotion und Habilitation: DoktorandInnen müssen künftig immatrikuliert sein. Die Habilitation wird wieder eingeführt und ist neben der Juniorprofessur ein gleichrangiger Weg für die Berufung auf eine Professur. (§ 9 a)

Studienbeiträge: Erstmals ist offiziell ein Teilzeitstudium möglich, für das pro Semester nur 250 statt 500 € Studienbeitrag gezahlt werden muss. Klar ist auch die Definition für die Verwendung aller Studienbeiträge: Die Einnahmen sind einzusetzen für die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Studierenden und Lehrenden, für zusätzliche Tutorien, eine Verbesserung der Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume. Die Einnahmen können auch für Stipendien eingesetzt werden. (§ 11)

Mitwirkung: PrivatdozentInnen oder apl. ProfessorInnen gehören nur dann der Hochschullehrergruppe an, wenn sie mit der selbständigen Vertretung ihres Fachs betraut sind. DoktorandInnen, die an der Hochschule hauptberuflich beschäftigt sind, gehören der Mitarbeitergruppe an. (§ 16)

Hochschulzugang: Erstmals können die Universitäten BewerberInnen mit Fachhochschulreife mit dem Nachweis zusätzlicher studiengangsbezogener Kenntnisse und Fertigkeiten zulassen. Nach zwei Semestern muss diese Zugangsberechtigung überprüft werden. (§ 18)

Einschreibung, Rückmeldung und Exmatrikulation: Zulassung eines Studiums für Frühstudierende (in Oldenburg schon realisiert). Außerdem strengere Formulierung der Exmatrikulation bei Nichtzahlung der Abgaben und Studienbeiträge: Wer nicht zahlt, ist exmatrikuliert. (§ 19)

Studentenschaft: Das Präsidium muss Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studentenschaft erlassen und mindestens einmal jährlich deren Einhaltung überprüfen. (§ 20)

Berufungen: Bei Neustrukturierungen von Fakultäten oder eines wesentlichen Teils davon kann das Präsidium nach Anhörung des Senats und im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium Berufungskommissionen ausschließlich mit externen HochschullehrerInnen bzw. gleichermaßen geeigneten Personen besetzen. (§ 26)

Altersgrenze: Die Altersgrenze wird für ProfessorInnen auf 68 Jahre heraufgesetzt. (§ 27)


Studienbeiträge des WS 06/07 verteilt

Das Präsidium hat einem Vorschlag der StudiendekanInnen zur Verteilung der Studienbeiträge, die von den StudienanfängerInnen des Wintersemesters 2006/07 gezahlt wurden, zugestimmt. Danach werden die eingenommenen 734.000 € bis auf eine Summe von 50.000 € an die Fakultäten (Fk) fließen. Grundlage für die Verteilung auf die Fk sind dabei die aktuellen Erstsemesterzahlen. Danach erhalten die Fk I Erziehungs- und Bildungswissenschaften 8,21%, die Fk II Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften 17,51%, die Fk III Sprach- und Kulturwissenschaften 16,21%, die Fk IV Human- und Gesellschaftswissenschaften 38,18% und die Fk V Mathematik und Naturwissenschaften 19,89%. Von den 50.000 €, die in der Zentrale bleiben, werden die Verwaltungs- und Evaluationskosten sowie die Stipendien für ausländische Studierende finanziert.

Ein Gesamtkonzept zur Verwendung der Studienbeiträge, die erstmals im Sommersemester von allen Studierenden erhoben werden, wird voraussichtlich im Februar vorliegen.


Senats- und Stupa-Wahlen

Sowohl der Senat als auch die Fakultätsräte werden vom 23. bis 25. Januar 2007 neu gewählt. Drei Listen bewerben sich bei der Gruppe der ProfessorInnen um die sieben Sitze im Senat: die „Demokratische Hochschule“, die „Hochschulautonomie“ und die „Linke Liste“. Bei den Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, die zwei Sitze besetzen, kandidiert erstmals neben der „Hochschulautonomie“ und der „Linken Liste“ auch eine Liste „Demokratische Hochschule“. In der MTV-Gruppe stellen sich traditionell die Listen „Verdi“ und „Signal“, bei den Studierenden die Liste Wisent-Fand (Wir im Senat, FachschafterInnen und andere) und die JHG (Juso-Hochschulgruppe) zur Wahl.

Um die 50 Sitze des Studierendenparlaments (Stupa) bewerben sich 6 Listen: AfA, Bildungsträume, BisoN, <li>+GUM, JHG und RCDS. Eine Woche lang, vom 22. bis 26. Januar, haben die Studierenden die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Im vergangenen Jahr betrug die Wahlbeteiligung 13 Prozent.

@ Gremien: klaus.bester@uni-oldenburg.de
@ Stupa: wahlausschuss-cvo@web.de


C3L wählte Direktorium

Prof. Dr. Anke Hanft, Prof. Dr. Hans Kaminski und Prof. Dr. Jürgen Taeger bilden künftig das Direktorium des Center für Lebenslanges Lernen (C3L). Sie wurden im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Wissenschaftlichen Zentrums am 18. Dezember 2006 gewählt. Darüber hinaus wählte die C3L-Zentrumsversammlung einen Zentrumsrat: Der Gruppe der HochschullehrerInnen gehören neben den DirektorInnen die ProfessorInnen Dr. Barbara Moschner und Dr. Joachim Peinke an. In der Gruppe der Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen sind Dr. Christiane Brokmann-Nooren und Michael Golba und in der Gruppe der MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung Waltraud Dröge und Veronika Solloch. Mitglieder ohne Stimmrecht sind die C3L-Geschäftsführerin Dr. Lilia Hirsch und die ZWW-Leiterin Ina Grieb. Das C3L wurde im Herbst 2006 als Nachfolgeeinheit des Center for Distributed eLearning (CDL) und der Zentralen Einrichtung Fernstudienzentrum (ZEF) gegründet und zählt derzeit rund neunzig Mitglieder und Angehörige.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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