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Hochschulpolitik


Wissenschaftsrat tagt im Oldenburger Schloss

Der Wissenschaftsrat, das wichtigste hochschulpolitische Gremium in Deutschland, tagt vom 23. bis 25. Mai 2007 zum ersten Mal in seiner Geschichte in Oldenburg und folgt damit der Einladung des Niedersächsischen Wissenschaftsministers Lutz Stratmann. Auf der Tagesordnung der Vollversammlung, die im Schloss stattfindet, wird voraussichtlich neben Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kommunikations- und Medienwissenschaften und zur Interaktion von Wissenschaft und Wirtschaft auch eine Stellungnahme zur Evaluation des Hanse-Wissenschaftskollegs Delmenhorst stehen.

Der 56-köpfige Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder. Seine Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung sind für die Hochschulpolitik in der Regel von entscheidender Bedeutung.

Doch noch Förderung

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur will die in der ersten Runde der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder positiv begutachteten Anträge, die dann in der Endrunde aber nicht erfolgreich waren, selbst fördern. Das von der Universität Oldenburg gemeinsam mit der Medizinischen Hochschule Hannover und weiteren Hochschulen beantragte Exzellenzcluster „Hearing and ist Disorders“ hatte die erste Hürde genommen und war an der zweiten nur knapp gescheitert. Bis zum 1. Juni 2007 haben die beteiligten WissenschaftlerInnen Zeit einen Antrag auf Landesförderung zu stellen. Diese beträgt für Exzellenzcluster bis zu 750.000 € pro Jahr.

Jetzt endgültige Besetzung

Die Frage der Zusammensetzung der Findungskommission für den neuen Hochschulrat ist zum dritten Mal im Senat diskutiert und nun endgültig mit zehn Stimmen bei drei Enthaltungen entschieden worden. Danach wird jede Statusgruppe nur einen Vertreter in die Kommission entsenden. Der am 28. März getroffene Beschluss, der Gruppe der ProfessorInnen drei Stimmen zu geben, wurde wieder aufgehoben. Besonders die Studierenden und die MTV-VertreterInnen hatten ihn heftig kritisiert.

Der Hochschulrat hat nach dem neuen Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) sieben Mitglieder, davon müssen mindestens drei Frauen sein. Fünf Hochschulratsmitglieder werden im Einvernehmen zwischen Senat und Ministerium bestimmt, ein Mitglied aus der Universität wählt der Senat, ein weiteres gehört dem Ministerium an. Der Hochschulrat, der das Präsidium und den Senat in wichtigen Grundsatzentscheidungen berät, spielt auch bei der Benennung der Präsidiumsmitglieder eine wichtige Rolle.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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