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Deidre Graydon

 

1. Juli 1996   148/96

Universität Oldenburg verabschiedet "Richtlinie gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt"

Oldenburg. Mit deutlicher Mehrheit hat der Akademische Senat der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg eine "Richtlinie gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt" verabschiedet. Damit verbunden ist die Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsstelle, die spätestens 1998 ihre Arbeit aufnehmen soll. Eine Arbeitsgruppe des Senats wird eine Konzeption für die Arbeitsstelle erarbeiten.

Sexuelle Diskriminierung und Gewalt stellten eine massive Störung des Universitätsbetriebs dar, heißt es in der Präambel der Richtlinie. Es handele sich um eine Verletzung arbeitsvertraglicher, dienstrechtlicher und hochschulrechtlicher Pflichten, die als solche verfolgt würden. Als besonders schwerwiegend werden sexuelle Diskrimierung und Gewalt unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen am Ausbildung- oder Arbeitsplatz und im Studium in Verbindung mit der Androhung persönlicher oder beruflicher Nachteile bzw. der Zusage von Vorteilen bewertet. Weiter heißt es, daß sexuelle Diskrimierung und Gewalt vor allem von Männern ausgingen und sich in der Regel gegen Frauen richteten. Wenn Männer betroffen seien, sei ihnen der gleiche Schutz wie Frauen zu gewähren.

Als Beispiele für die Formen sexueller Diskrimierung und Gewalt werden genannt "sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch", "sexuell herabwürdigende Kommentare über das Intimleben und den Körper", "pornographische und sexuell herabwürdigende Schmierereien im öffentlichen Raum", "das Kopieren, Anwenden oder Nutzen von pornographischen, sexuell herabwürdigenden Computerprogrammen im dienstlichen oder Ausbildungszusammenhang", "körperliche Übergriffe und Vergewaltigung".

Die Arbeitsstelle gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt soll vertrauliche Beratung sowohl für die Beschwerdeführerin als auch für Vorgesetzte anbieten. Sind Studentinnen betroffen, so ist die Universitätsleitung zuständig. Bei begründeter Beschwerde sollen gegen den Beschuldigten "geeignete Maßnahmen" eingeleitet werden, die sich nach Schwere des Vorfalls differenzieren. Erwähnt werden in diesem Zusammenhang "Personal- und Versetzungsmaßnahmen".

Es ist vorgesehen, die Richtlinie allen Angehörigen und Mitgliedern der Universität bekanntzumachen und sie bei Einstellungen und Immatrikulationen auszuhändigen.

In einer Stellungnahme zeigte sich Deidre Graydon, Frauenbeaufragte der Universität, erfreut über die Entscheidung des Senats. Sie bezeichnete die Folgen sexueller Diskriminierung als verheerend. So sei etwa die berufliche Zukunft der Betroffenen stark gefärdet. Die Richtlinie beabsichtige nicht, erwünschte Beziehungen und Kontakte an der Universität in irgendeiner Weise einzuschränken. Unterbunden werden sollten ausschließlich "unerwünschte Kontakte sowie Grenzüberschreitungen". Graydon: "Die Entwicklung einer Sensibilität bezüglich zwischenmenschlicher Grenzen ist unabdingbar, wenn wir ein Klima an der Universität schaffen wollen, in dem die Würde, die Sicherheit und die persönliche Unversehrtheit aller Hochschulangehörigen gewährleistet wird."

Pressekontakt: Deidre Graydon, Zentrale Frauenbeauftragte, Tel. 0441/798-2303 oder -2632, Fax -3756.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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