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Thomas Blanke

 

16. November 2000   313/00

Tagung zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes in der Universität Oldenburg

Oldenburg. Eine Tagung über die Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes veranstaltet die Kooperationsstelle Hochschule-Gewerkschaften der Universität Oldenburg. Sie wird am 24. November 2000, 9.30 Uhr, im Senatssaal des Hörsaalzentrums der Universität Oldenburg stattfinden.
Die sich abzeichnende Neuregelung und die Anforderungen und Folgen von und für die Betriebsräte soll auf der Tagung von Experten diskutiert werden. Vier Oldenburger Betriebsratsvorsitzende aus größeren Betrieben werden ihre Anforderungen an ein verändertes Betriebsverfassungsgesetz aus der eigenen Praxis begründen. Auf die Veränderungsanforderungen aus der Sicht des DGB weist Micha Heilmann, Hauptverwaltung der Gewerkschaft NGG, hin. Prof. Dr. Thomas Blanke, Universität Oldenburg, wird sich mit dem Neuregelungsbedarf der betrieblichen Mitbestimmung auseinandersetzen. Von der SPD Bundestagsfraktion wird Olaf Scholz auf die parlamentarische Novellierungsdiskussion eingehen und die weiteren Perspektiven des Gesetzgebungsverfahrens darstellen.
Die gültige Fassung des Betriebsverfassungsgesetzes hat mittlerweile 28 Jahre Bestand. In dieser Zeit haben sich viele Bedingungen und Grundsätze für die Arbeit der Betriebsräte verändert. Die Veränderungen beziehen sich nicht nur auf grundlegend andere technische Verfahren und dadurch beeinflusste Arbeitsbedingungen, sondern auch auf den sinkenden Anteil von Betrieben, in denen überhaupt Betriebsräte existieren. Aber auch Alltagsfragen im Zusammenhang mit der Sicherung von Arbeitsplätzen oder die Umsetzung von Tarifverträgen stellen neue Anforderungen an die Arbeit von Betriebsräten.
Die Bundesregierung hat in dem Koalitionsvertrag zu Beginn der Legislaturperiode festgelegt, dass das Betriebsverfassungsgesetz neu geregelt werden sollte. In den letzten Monaten haben umfangreiche politische Diskussionen und Anhörungen die verschiedenen Interessen und Sichtweisen in Bezug auf diese Neuregelung deutlich werden lassen. Noch im Herbst dieses Jahres soll ein Referentenentwurf für die gesetzliche Neuregelung vorgelegt werden.

Kontakt und Anmeldung: Harald Buesing, Kooperationsstelle Hochschule -Gewerkschaften, Tel.: 0441/798-2909, -2910, E-Mail:

(Stand: 19.01.2024)  | 
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