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24. Juli 2003  256/03

Sieben bedeutende Persönlichkeiten bilden Hochschulrat der Universität Oldenburg
Mitglieder vom Senat und Wissenschaftsministerium bestellt

Oldenburg. Sieben bedeutende Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft sind von dem Senat der Universität Oldenburg und dem niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur als Mitglieder des neuen Hochschulrats bestellt worden. Für eine Amtszeit von vier Jahren, die sich vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2007 erstreckt, werden dem Hochschulrat angehören: Dr. Werner Brinker (Vorstandsvorsitzender des Energiekonzerns EWE AG und Präsident des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft VDEW), Prof. Dr. Heindirk tom Dieck (ehemaliger Generalsekretär der Gesellschaft Deutscher Chemiker GDCh), Jörg Menno Harms (Vorsitzender der Geschäftsführung Hewlett-Packard Deutschland), Prof. Dr. Martha Lux-Steiner (Hahn-Meitner-Institut, Berlin), Eske Nannen (Geschäftsführerin der Kunsthalle Emden), Hubert Rothärmel (Aufsichtsratsvorsitzender CeWe Color AG & Co. OHG, Oldenburg) und Prof. Dr. Karen Sonne Jakobsen (Leiterin des "Institut for Sprog og Kultur", Universität Roskilde, Dänemark). Die konstituierende Sitzung des Hochschulrats findet am Montag, 17. November 2003, statt.

Der Hochschulrat wird als Beratungs- und Aufsichtsgremium dienen und eine wichtige Rolle für die Entwicklung der Universität spielen. Er berät das Präsidium und den Senat der Universität und nimmt Stellung zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen sowie zur Gründung von Unternehmen oder zur Beteiligung an Unternehmen. Darüber hinaus müssen durch ihn die vom Senat gewählten Präsidiumsmitglieder bestätigt werden.

"Die Mitglieder unseres Hochschulrats bilden ein exzellentes Beratergremium, das die Zukunft unserer Universität entscheidend mitgestalten wird. Wir danken den Mitgliedern für ihr Engagement und ihre Bereitschaft, ihre Kompetenzen einzubringen", so Universitätspräsident Prof. Dr. Siegfried Grubitzsch zur Bestellung des ersten Hochschulrats der Universität Oldenburg.

Das niedersächsische Hochschulgesetz sieht die Einrichtung eines Hochschulrats als besonderes Organ vor. Er besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern, von denen mindestens drei Frauen sein sollten. Der Senat bestellt vier, das Wissenschaftsministerium drei Mitglieder des Hochschulrats, die nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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