Kontakt

Presse & Kommunikation

Pressemitteilungen

26. November 2003  376/03

Rechtswissenschaftler Sterzel wird emeritiert

Oldenburg. Prof. Dr. Dieter Sterzel, Hochschullehrer für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, wird heute, Mittwoch, 26. November, 16.00 Uhr, im Vortragssaal der Bibliothek verabschiedet. Unter dem Titel "Dieter Sterzel - Ein Streiter für die Wissenschaftsfreiheit" würdigt der Hannoveraner Politikwissenschaftler Prof. Dr. Dr. Jürgen Seifert Sterzels wissenschaftliche Leistungen. Der Emeritus spricht über "Evaluation von Forschung und Lehre - Optimierung oder Gefährdung der Wissenschaft?"

Sterzel war zunächst als Referent der Hochschulabteilung im Niedersächsischen Kultusministerium am Aufbau der Universität Oldenburg beteiligt. Dass er 1975 einen Ruf an diese Universität auf die Professur für Öffentliches Recht annahm, entsprach seinem Verständnis von moderner Rechtswissenschaft als Teil der Sozialwissenschaften. Er engagierte sich in der Selbstverwaltung stets für die Belange aller Statusgruppen und setze sich für den Erhalt und Ausbau der Rechtswissenschaften ein. Seit Mitte der 80er Jahre wirkte er maßgeblich am Aufbau des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt und dem deutsch-französischen Doppeldiplom mit der Universität Le Havre mit.

Die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts verdankt Sterzel vielfältige wichtige Impulse: Seine Untersuchungen zum Hochschulrecht sind bahnbrechende Studien, die den grundrechtlichen, wissenschaftlich-kooperativen Bedeutungsgehalt der "institutionellen Garantie" der Hochschulautonomie des Grundgesetzes unter Bedingungen der sozialstaatlichen Demokratie auf originäre Weise neu bestimmen. Dabei hat er stets auch engagiert in aktuelle politische Auseinandersetzungen eingegriffen. Beispielsweise mit seinen umfangreichen Arbeiten zum Anweisungsgehalt der Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes, zu den verfassungs- und europarechtlichen Schranken von Privatisierungsvorhaben, zu den Strukturen eines modernen Personalrechts des öffentlichen Dienstes und zu den auch in sogenannten "Tendenzbetrieben" zwingend zu beachtenden Grundzügen der Betriebsverfassung. Thomas Blanke

Klicken für Druckvorlage

Druckvorlage

(Stand: 19.01.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page