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Anke Hanft

 

18. Januar 2005   028/05   Studium und Lehre

Berufsbegleitendes Universitätsstudium für Kaufleute auch mit Fachabitur
Sonderregelung an der Universität Oldenburg
 

Oldenburg. Das niedersächsische Kultusministerium eröffnet erstmals Personen mit Fachhochschulreife, kaufmännischer Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufstätigkeit den Zugang zur Universität. Diese Sonderregelung gilt lediglich für den berufsbegleitenden internetgestützten Studiengang „Business Administration für (Nachwuchs-) Führungskräfte in kleinen und mittleren Unternehmen“ der Universität Oldenburg.
Die der „Meisterregelung“ vergleichbare Gleichstellung der für Kaufleute mit fachgebundener Hochschulreife wurde auf Initiative von Prof. Dr. Anke Hanft, Hochschullehrerin für Weiterbildung/Erwachsenenbildung am Institut für Pädagogik, durchgesetzt. „Die universitäre Weiterbildung braucht flexible Strukturen, um auf ihre Zielgruppen eingehen zu können“, so die Initiatorin des Studienganges. Insbesondere qualifizierte Führungskräfte, die bereits ihr Können in der Praxis unter Beweis gestellt haben, müssen die Chance bekommen, auf dem Wege der Weiterbildung einen akademischen Abschluss zu erlangen.“

ⓚ Kontakt:
Prof. Dr. Anke Hanft, Tel.: 0441/798-2743, E-Mail:
 
(Stand: 19.01.2024)  | 
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