Kontakt

Presse & Kommunikation

Pressemitteilungen

 

» Druckversion

 

» März 2005
» Gesamtübersicht

Eberhard Hilf

 

04. März 2005   098/05   Hochschulpolitik

Protest gegen geplantes Urheberrecht
Uni-Senat schließt sich Göttinger Erklärung an
 

Oldenburg. Der Akademische Senat der Universität Oldenburg hat sich, auf Initiative des ASTA, der sog. Göttinger Erklärung zum Urheberrecht angeschlossen. In der jetzt auch vom Präsidenten für die Universität unterschriebenen Erklärung, die inzwischen von mehr als 200 Wissenschaftsorganisationen unterzeichnet worden ist, wird gefordert, bei der Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie den Spielraum des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft zu nutzen und nicht allein die Interessen der Rechteverwerter wahrzunehmen.
Nach Einschätzung des Oldenburger Physikers Prof. i.R. Dr. Eberhard Hilf hätte der jetzige Referentenentwurf, wenn er so Gesetz werden würde, „drastische Auswirkungen auf das tägliche akademische Leben in den deutschen Universitäten“. Hilf hat maßgeblich an der Göttinger Erklärung mitgewirkt und war bis vor kurzem stellvertretender Sprecher des bundesweiten Aktionsbündnisses zum Urhebberecht. Als Experte war Hilf an verschiedenen Anhörungen und Gesprächen in Berlin zum Thema „Urheberrecht“ beteiligt, u.a. mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Kommende Woche steht ein Gespräch mit der SPD-Bundestagfraktion auf dem Programm.
Nach der geplanten Novellierung könne es beispielsweise dazu kommen, so Hilf, dass bei der Dokumentlieferung über Bibliotheken pro Dokument für den E-Mail-Versand nicht mehr, wie bisher, drei bis acht Euro, sondern dann 30 Dollar an den Verlag zu zahlen wären. Denn Bibliotheken dürften den digitalen Versand dann nicht mehr anbieten, wenn die Verlage eine Online-Version im Angebot haben. Auch dürften Dozenten digitalisierte Materialien für eine Vorlesung ab 2007 nicht mehr ihren Studierenden online zur Verfügung stellen. Schließlich würden auch die Autoren Rechte verlieren. Denn die Verwertungsrechte für früher unbekannte Nutzungsarten, wie für das Internet, sollen den Verlagen automatisch für alle nach 1966 geschaffenen Werke zufallen, sofern nicht binnen eines Jahres widersprochen wird.
In der Göttinger Erklärung heißt es, dass er Zugang zu Wissen und Information „über die Bildungs- und Entwicklungschancen jedes einzelnen Bürgers in der Informationsgesellschaft wie auch über die Chancen künftiger Generationen, auf dem vorhandenen Wissen aufbauen zu können“, entscheide. Die im Urheberrechtsgesetzentwurf vorgesehenen gesetzlichen Regelungen hätten nachhaltigen Einfluss darauf, ob sich in der Gesellschaft offene, vernetzte Kommunikations- und Informationsstrukturen entwickeln könnten. Die Nutzung dieser neuen Möglichkeiten sei im globalen Kontext ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.
Es gelte, im Urheberrecht faire und ausgewogene Bedingungen gesetzlich so zu regeln, dass die Nutzung von geschützten Werken angemessen vergütet, aber gleichzeitig deren Zugänglichkeit für Zwecke der Bildung und Wissenschaft nicht behindert werde.

ⓘ www.urheberrechtsbuendnis.de/
 
ⓚ Kontakt:
Prof. i.R. Dr. Eberhard Hilf, Institute for Science Networking Oldenburg GmbH, Tel. 0441/798-2884, E-Mail: hilf(Klammeraffe)isn-oldenburg.de;
Bibliotheksdirektor Hans-Joachim Wätjen, Tel. 0441/798-4010, E-Mail, hans.j.waetjen(Klammeraffe)uni-oldenburg.de
 
(Stand: 19.01.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page