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Jürgen Taeger

 

13. Oktober 2005   367/05   Forschung

Internetseiten von Gemeinden häufig mit Mängeln
Oldenburger Rechtsinformatiker erstellten Studie

Oldenburg. Auf ihre Übereinstimmung mit rechtlichen Anforderungen haben Wissenschaftler unter Leitung des Rechtsinformatikers Prof. Dr. Jürgen Taeger im Rahmen eines Forschungsprojekts an der Universität Oldenburg beispielhaft die Internetauftritte der Gemeinden im Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg) überprüft.
In der Studie wurden 7 Städte und 35 Gemeinden daraufhin untersucht, ob sie bei ihrem Internetauftritt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Teledienstegesetz (TDG) und dem Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) ergeben, hinreichend beachtet haben. Die Gesetze verpflichten die Anbieter von Internetseiten, eine Anbieterkennzeichnung – ähnlich einem Impressum – leicht zugänglich zu platzieren. Zu den Pflichtangaben gehören Name und Anschrift, die Vertretungsberechtigten, die E-Mail-Adresse und die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass Transparenz über die Quelle der Seiten hergestellt wird, um sie bei Bedarf für die veröffentlichten Inhalte zur Verantwortung ziehen zu können.
Die Studie ergab, dass zum Untersuchungszeitpunkt August 2005 lediglich zwei Gemeinden, Schönau im Schwarzwald und Bad Bellingen, alle formalen Anforderungen sowohl im Hinblick auf die Erreichbarkeit von Pflichtangaben (von jeder Seite spätestens mit dem 2. Mausklick) als auch auf Vollständigkeit erfüllten. Alle anderen Städte- und Gemeindeseiten wiesen bei der Anbieterkennzeichnung z. T. erhebliche Mängel auf. Beispielsweise fanden die Wissenschaftler in zwei Fällen Webseiten, die nicht von den Gemeinden selbst betrieben werden, sondern im Impressum Privatpersonen nennen, ohne dass erkennbar ist, ob diese von der Gemeinde dafür autorisiert sind. Zwei Gemeinden gaben nicht einmal den Namen und die Anschrift ihrer Gebietskörperschaft an, zwei weitere nannte auch keine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Lediglich 7 der 32 berücksichtigten Gemeinden (22 Prozent) gaben die geforderte vertretungsberechtigte Person an.
Die Studie habe gezeigt, dass bei den meisten Gebietskörperschaften zwar eine gewisse Sensibilität hinsichtlich einer rechtskonformen Gestaltung vorhanden sei, sich die Gemeinden aber zu sehr auf die mit der Gestaltung beauftragten Agenturen verließen, wenn es um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gehe, erläuterte Taeger. Er hoffe, dass die Studie für die Bürgermeister der Städte und Gemeinden Anlass für eine Überarbeitung ihrer Internetseiten sei – nicht zuletzt auch, um das Vertrauen in das neue Medium und die Akzeptanz durch die Bürger zu stärken.

ⓚ Kontakt:
Prof. Dr. Jürgen Taeger, Tel.: 0441/798-4135, E-Mail: j.taeger(Klammeraffe)uni-oldenburg.de
 
(Stand: 19.01.2024)  | 
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