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Anke Hanft

Heinke Röbken

Wolfgang Müskens

 

02. Juli 2007   257/07   Studium und Lehre

IHK-Weiterbildungen erstmals auf Universitäts-Studium anrechenbar

Oldenburg. Wie kann berufliche Qualifizierung auf Studiengänge angerechnet werden und zu einem Hochschulabschluss beitragen? Anders als in anderen europäischen Ländern gab es in Deutschland dazu bislang kaum Möglichkeiten. Die Anrechnung von Weiterbildungen lief nur über umständliche Einzelfallprüfungen. Als erste Hochschule in Deutschland macht nun die Universität Oldenburg eine pauschale Anrechnung möglich, und zwar für die Fachweiterbildungen BetriebswirtIn (IHK), geprüfte IndustriemeisterIn sowie geprüfte IndustriefachwirtIn.
Angerechnet werden diese Weiterbildungen im speziell für Führungskräfte in mittelständischen Unternehmen ausgelegten Bachelor-Studiengang „Business Administration“. Er erlaubt Führungskräften mit einschlägiger Vorbildung, in verkürzter Zeit berufsbegleitend einen akademischen Grad zu erwerben. Das Studienprogramm ist modularisiert und internetgestützt. Es bietet damit ideale Voraussetzungen, um berufliche Weiterbildung und Studium eng zu verzahnen.
Das Anrechnungskonzept wurde in einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt unter der Leitung von Prof. Dr. Anke Hanft, Prof. Dr. Heinke Röbken und Dr. Wolfgang Müskens entwickelt. Neben der Universität Oldenburg sind die Industrie- und Handelskammern Oldenburg, Ostfriesland und Papenburg, die Handelskammer Bremen, die Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen sowie die Universität Bremen beteiligt.
Nähere Informationen unter Tel. (04 41)798-4275 oder im Internet.

ⓘ www.bba.uni-oldenburg.de
 
ⓚ Kontakt:
Claudia Bardachzi, Tel.: 0441/798-4275, claudia.bardachzi(Klammeraffe)uni-oldenburg.de
 
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