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10. September 2009   379/09  

Bonitätsprüfung – ohne Wenn und Aber?
10. DSRI-Herbstakademie: Neueste Entwicklungen im Informationsrecht

Oldenburg. „Die Bonitätsprüfung ist aus betriebwirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht nicht nur sinnvoll, sondern unabdingbar und hat auch für die Verbraucher klare Vorteile“, so lautete das Fazit von Prof. Dr. Jürgen Taeger, Oldenburger Hochschullehrer für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht anlässlich der 10. DSRI-Herbstakademie „Inside the Cloud – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht“, die heute in Oldenburg begann. Der Datenschutz und damit auch die aktuellen Diskussionen um die Bonitätsprüfung gehörten zu den zentralen Themen der Tagung, die von der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) organisiert wurde.
Gerade bei der Bonitätsprüfung werde deutlich, in welchem Spannungsfeld sich der Datenschutz befinde, erklärte Taeger, der auch Vorsitzender der DSRI ist. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Verträge mit Kunden zu schließen, deren Bonität bei Kreditgeschäften gewährleistet ist, um das Risiko teurer Zahlungsausfälle zu verringern. Auf der anderen Seite steht der Wunsch der Verbraucher, möglichst wenige Daten über sich preiszugeben. Dabei ermöglicht die Bonitätsprüfung dem Kunden viele Annehmlichkeiten. Annehmlichkeiten, an die er sich bereits gewöhnt hat.
Kunden können im Internet schnell Informationen über Produkte recherchieren und Angebote vergleichen. Die Bestellung erfolgt mit wenigen Mausklicks, und die Ware kommt bequem per Rechnung innerhalb kürzester Zeit ins Haus. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, da der Händler dank einer Bonitätsprüfung auf die Zahlung des Kunden vertrauen kann. Auch außerhalb des Internets spielen Bonitätsprüfungen eine Rolle. Das neue und moderne Handy, das für einen Euro gekauft und durch einen zweijährigen Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen abgezahlt werden kann, oder der bargeldlose Einkauf über Kundenkarten – diese Formen des Konsums wären ohne Bonitätsprüfung weitaus schwieriger. Gerade in Deutschland sind diese Zahlungsweisen äußerst beliebt und werden vom Kunden erwartet. „Ohne Bonitätsprüfung wäre die Bereitschaft des Handels zum unkomplizierten Vertragsschluss mit schneller Abwicklung wesentlich geringer, weil der Händler in Vorleistung geht und damit das Zahlungsausfallrisiko trägt“, so Taeger.
Die Bonitätsprüfung gibt den Händlern die Sicherheit, dass Zahlungsausfälle von Kunden minimiert werden. Eine aktuelle schwedische Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Händler ohne die Möglichkeit einer Bonitätsprüfung häufiger einer Ratenzahlung zustimmen und Kreditempfehlungen aussprechen. Die Ausfallrate liegt dann allerdings bei 19 Prozent, während die aktuelle Ausfallrate bei Konsumkrediten bei nur 2,0 bis 2,5 Prozent liegt. Das Ansteigen der Ausfallsrate würde sich direkt auf den Preis der Ware niederschlagen. Die Folge: Der Verbraucher müsste den Verzicht auf Bonitätsprüfung mit einem höheren Warenpreis bezahlen.
Die Alternativen zu kreditorischen Geschäften sei aus Kundensicht nicht zufriedenstellend und unkomfortabel, so Taeger. Die Zahlung mit der Kreditkarte oder der Versand per Nachnahme würde zu höheren Preisen führen, der Versand gegen Vorkasse mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Bonitätsprüfung garantiert dem Kunden verbraucherfreundlich einen schnellen Vertragsabschluss zu niedrig kalkulierten Preisen.
Die aktuelle Diskussion, wonach über 40 Prozent der Daten, die die Schufa und andere Auskunfteien erhoben haben, fehlerhaft seien, kommentiert der Jurist so: „Die Unternehmen haben doch selbst ein Interesse daran, dass die Daten stimmen. Die wollen doch nicht den Verbraucher ärgern, sie wollen Umsätze machen. Und das mit gültigen und zuverlässigen Daten.“ Aus Taegers Sicht zeige die Studie Schwächen auf, die Daten seien ungenügend, kritisierte er.
Um Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte durch eine Bonitätsprüfung zu vermeiden, plädiert Taeger für ein klares Regelwerk. Es sei zwingend erforderlich, dass es genaue Regeln gebe, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten für eine Bonitätsprüfung verwendet werden dürfen. Außerdem müsse Transparenz hergestellt werden, mit welchen Methoden Bonitätswerte berechnet werden und was der Verbraucher tun könne, um einen höheren Bonitätswert zu erhalten. „Bei Berücksichtigung dieser unabdingbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen, die nun aber in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen wurden und ab 1. April 2010 zu beachten sind, spricht nichts gegen die Bonitätsprüfung“, so Taegers Fazit. Schon jetzt könne jeder seine Daten bei Auskunfteien wie der Schufa einsehen, sogar über das Internet bei www.meine-schufa.de. Sollte ein fehlerhafter Eintrag gefunden werden, seien die Auskunfteien für einen Hinweis dankbar, um die Angabe berichtigen oder löschen zu können.
Die DSRI-Herbstakademie „Inside the Cloud – Neue Herausforderungen an das Informationsrecht“, steht unter der Schirmherrschaft des Niedersächsischen Wissenschaftsministers Lutz Stratmann und dauert noch bis zum 12. September. Die Veranstaltung findet im Rahmen der „Stadt der Wissenschaft“ statt.

ⓘ www.dsri.de/herbstakademie/herbstakademie.html
 
ⓚ Kontakt:
Prof. Dr. Jürgen Taeger, Institut für Rechtswissenschaften, Tel.: 0441/798-4134, E-Mail: j.taeger(Klammeraffe)uni-oldenburg.de
 
(Stand: 19.01.2024)  | 
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