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11. Januar 2018   008/18    Forschung

„Interdisziplinäres Zentrum für Recht der Informationsgesellschaft“ gegründet

Wissenschaftler erforschen den juristischen Regulierungsbedarf der Digitalisierung

Oldenburg. Wie kann unsere Rechtsordnung mit der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft umgehen? Diese Frage steht im Fokus des neu gegründeten „Interdisziplinären Zentrums für Recht der Informationsgesellschaft (ZRI)“ an der Universität Oldenburg. Das fakultätsübergreifende Zentrum  dient  der  Forschung, Lehre und Beratung zu Rechtsfragen, die sich aus dem Einsatz von Informations- und  Kommunikationstechnik  (IuK) ergeben.  Zum Direktor wurde der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jürgen Taeger gewählt. Weitere Direktoriumsmitglieder sind der Energieinformatiker Prof. Dr. Sebastian Lehnhoff und Prof. Dr. Rainer Röhrig, Experte für Medizinische Informatik.

Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher nutzen IuK-gestützte Anwendungen, um die Produktion effektiver zu gestalten, neue Dienstleistungen und Geschäftsmodelle anzubieten oder Kommunikation und Konsum neu zu definieren. Stichworte wie Cloud Computing, Industrie 4.0 und Big Data stehen für einen weitreichenden Wandel im unternehmerischen Umfeld. Doch auch die Lebenswelt jedes Einzelnen verändert sich, beispielsweise durch Lifestyle-Apps oder soziale Netzwerke, die das Kommunikationsverhalten nachhaltig beeinflussen. In der Medizin führt die Digitalisierung zur Selbstüberwachung von Gesundheitsdaten, zu neuen diagnostischen Verfahren und Kommunikationsformen zwischen den Akteuren.

Diese vielschichtigen Entwicklungen stellen laut Taeger alle Wissenschaftsdisziplinen vor enorme Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund wollen Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen an dem neu gegründeten Zentrum die juristischen Implikationen der Digitalisierungsfolgen erforschen: Online-Shopping, soziale Medien und das „Smart Home“ bringen laut Taeger neue Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Verbraucherschutz mit sich. Die Digitalisierung von Rechtsgeschäften und Finanzdienstleistungen werfe grundlegend neue Fragen für das Zivilrecht auf. Der Einsatz von Robotern, die menschliches Handeln ersetzen, betreffe Rechtsfragen der Verantwortlichkeit und Haftung. „Die Regulierung des Digitalisierungsprozesses auf vielen Rechtsgebieten ist erforderlich, um die erheblichen Chancen und Potentiale der technischen Entwicklung nutzen zu können. Auf der anderen Seite müssen Risiken und negative Folgen für die Menschen als Individuen und für die Gesellschaft abgewehrt werden“, sagt Taeger. Diese Ziele sollen im neu gegründeten Zentrum in Forschungsprojekten, Workshops und Tagungen verfolgt werden.

Zu den Gründern des Zentrums gehören Hochschullehrerinnen und -lehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Wirtschafts- und den Rechtswissenschaften, aus der Medizin, der Informatik sowie den Sozialwissenschaften. Geschäftsführer des Zentrums ist der Jurist Dr. Edgar Rose.

Weblinks

Kontakt

Prof. Dr. Jürgen Taeger, Tel.: 0441/798-4134, E-Mail:

Dr.  Edgar Rose, Tel.: 0441/798-4092, E-Mail:

(Stand: 19.01.2024)  | 
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