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Hochschulpolitik

Bachelor: Kein unnötiges Risiko

Nach intensiver Diskussion hat der Senat seinen Beschluss zur Bachelorprüfungsordnung aufgehoben, der die so genannten C-Fächer (Soziologie, Philosophie, Politikwissenschaften) betrifft. Eine von ihm eingesetzte „Kurzfrist-AG“ unter Leitung des Direktors des Didaktischen Zentrums, Dr. Falk Rieß, wird bereits für die Dezember-Sitzung einen neuen Vorschlag vorlegen, der „rechtlich wasserdicht“ ist, so Rieß, und Verunsicherungen bei den Studierenden beendet.

In dem im August gefassten Beschluss zur Bachelorprüfungsordnung war nicht zwingend vorgeschrieben, Module aus einem der C-Fächer im Rahmen des Professionalisierungsbereichs zu wählen. Es wurde eine begrenzte Erweiterung der inhaltlichen Ausfächerung ermöglicht. Das Studium eines C-Fachs ist aber zur Zeit nach der noch gültigen staatlichen Prüfungsordnung (PVO-Lehr 1) notwendig. Daraus schließen die KritikerInnen des Senatsbeschlusses, dass die Gefahr bestehe, Bachelor- und Masterabsolvent-Innen, die LehrerInnen werden wollen, könnten Probleme bei der Übernahme in den Schuldienst bekommen. Um den Studierenden kein unnötiges Risiko aufzuladen, wird dieser Passus in der Prüfungsordnung neu gefasst.


Einstimmiges Nein zur Entmachtung

Gegen alle Bestrebungen, die Rechte des Senats im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NGH) weiter zu beschneiden und ihn zu entmachten, hat sich das Gremium auf seiner Novembersitzung einstimmig ausgesprochen. Insbesondere gegen die Übertragung der Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin auf den Hochschulrat und auch die Neuregelung zur VizepräsidentInnenwahl kündigte er massiven Widerstand an. Das Gremium reagiert damit auf einen vom Kabinett verabschiedeten Novellierungsentwurf, der nun in den Ausschüssen behandelt wird.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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