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"Polizeyliche" Bemühungen ums weibliche Geschlecht

(einen ausführlichen Text zum Thema finden Sie hier)

"Nicht die Natur des Weibes, sondern dessen Lebensart hat sich verändert: Das viele Thee- und Caffeetrinken, die übertriebene Neigung zum täglichen und bis in die späte Nacht anhaltenden Spielen, die seltsamen Kleidertrachten, die neuerfundenen Arten, bis zum Schwindel und Niedersinken zu tanzen, das vernachlässigte Stillen eigener Kinder, das viele die Einbildungskraft und das Blut erhitzende Lesen besonderer Bücher". Mit solcherlei Klagen begründete der "Polizeywissenschaftler" Johann Peter Frank (1745-1821), der berühmteste Vertreter seiner Zunft, die "polizeyliche" Erziehung des weiblichen Geschlechts im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert in Deutschland.

Anstatt sich dem Genuß hinzugeben, sollten sich die Frauen "ihrer Bestimmung gemäß auf ihre ureigene Rolle als Mütter und vernünftige und häusliche Gattinnen" besinnen. Ziel dieser Politik war es, so konstatiert die Oldenburger Pädagogin Dr. Sabine Toppe, die soziale und politische Unterordnung der Frau, die den sich allgemein durchsetzenden bürgerlichen Prinzipien von Freiheit und Gleichheit eklatant widersprach, zu legitimieren.

Die "Polizey" zur Zeit des aufgeklärten Absolutismus unterscheidet sich nicht nur in ihrer Schreibweise von der heutigen Polizei. Sie war nicht allein für Verbrechensbekämpfung und Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, sondern auch für Gesetzgebung und die private wie allgemeine "Glückseligkeit" zuständig. Die Polizey verkörperte die gesamte innere Staatsverwaltung und ihr Gegenstand war nahezu grenzenlos. So gab es eine "Moralpolizey", eine "Kultur- und Bildungspolizey", eine "medizinische Polizey", eine "Armenpolizey", eine "Bevölkerungspolizey" und eine "Polizey der Sittlichkeit". In dem weiten Aufgabenfeld nahm die Erziehung der Frauen zur Mutterschaft einen breiten Raum ein. Es gab dazu keine zeitgenössische Entsprechung in anderen europäischen Ländern, was, so die Oldenburger Wissenschaftlerin, "diese Form staatlicher Erziehung und Kontrolle und Weiblichkeit einzigartig" mache.

Den "Polizeywissenschaftlern" erschienen die Frauen als potentielle Verweigererinnen im Bereich der Kinderpflege und Erziehung. So richteten sie ihre Bemühungen darauf, die Mütter auf ihre "natürlichste" Mutterpflicht festzuschreiben, nämlich das Stillen. Johann Peter Frank entwarf sogar eine "Stillordnung", die per Gesetz Frauen zum Stillen verpflichtete. Nicht-stillende Mütter bezeichnete er als "Halbmütter" und prophezeite ihnen häufigere Krankheiten und eine höhere Müttersterblichkeit als den "wahren Müttern". Das Stillen erscheint in der polizeywissenschaftlichen Literatur nicht nur als eine Tätigkeit, der entscheidenden Einfluß auf die Säuglingssterblichkeit beigemessen wurde, sondern die stillende Mutter wurde als Ausgangspunkt einer guten Gesellschaft konzipiert und entscheidend zur Aufwertung von Mutterschaft und bürgerlicher Häuslichkeit benutzt. 1794 wurde die Verpflichtung der Frau zum Selbststillen im Allgemeinen Preußischen Landrecht gesetzlich festgeschrieben, ebenso wurden Gebäranstalten und Findelhäuser eingerichtet und Gesetze zur Verhinderung des Kindesmords und zur "Besserung" lediger Mütter erlassen.

Die bürgerliche Mutterrolle habe sich schließlich durchgesetzt, so Toppe, und zwar zunächst bei den bürgerlichen Frauen, die dieses Leitbild später an alle anderen Schichten weitergaben. Staat und Polizey hätten somit entscheidend dazu beigetragen, "die moderne Mutterrolle und heute noch aktuelle Vorstellungen von Weiblichkeit festzuschreiben und zu verbreiten und damit die hierarchische Ordnung der Geschlechterverhältnisse zu erhalten".

 

Kontakt: Dr. Sabine Toppe, Fachbereich Pädagogik, Institut für Erziehungswissenschaft 1,
Tel.: 0441/798-2051, priv.: 0421/493664.