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Hochschulpolitik


Hochschulautonomie bei Senatswahl vorn

Niederlage für DH / Zwei Sitze für Linke Liste

Mit einer Überraschung endete die Senatswahl bei der Gruppe der ProfessorInnen. Die Demokratische Hochschule (DH), die mit vier Sitzen die stärkste Gruppe war, kann nur zwei Vertreter in das höchste Gremium der Universität entsenden. Sie ist damit gleichstark wie die Linke Liste mit ebenfalls zwei Sitzen (bisher ein Sitz). Stärkste Gruppe wurde die Hochschulautonomie (HA) mit drei Sitzen (bisher zwei).

Die HA war auch bei den Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen erfolgreich. Beide Sitze fielen ihr zu. Linke Liste und DH gingen leer aus. Auch bei den Studierenden setzte sich eine Liste durch: WISENT-FAND, ein Zusammenschluss mehrerer Gruppen, errang beide Sitze. Die MitarbeiterInnen des technischen und des Verwaltungsdienstes (MTV) wählten je eine Vertreterin der Liste ver.di und der Liste Signal in den Senat.

Die Wahlbeteiligung lag in diesem Jahr höher als vor zwei Jahren. Bei den ProfessorInnen stieg sie von 72,8 auf 79,6 Prozent, bei den Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen von 20,1 auf 36,2 Prozent, im MTV-Bereich von 44,1 auf 47,6 Prozent. Nur bei den Studierenden sank sie nochmals ab: von 5,1 auf 3,5 Prozent.

Die personelle Zusammensetzung: ProfessorInnen: Barbara Moschner, Meinhard Simon, Mathias Wickleder (alle HA), Gerd Hentschel, Georg Klump (DH), Ulrich Ruschig, Reinhard Schulz (Linke Liste). Wiss. MitarbeiterInnen: Rainer Koch, Ute Vogel (beide HA). MTV: Gunda Schulze (ver.di), Hanna ten Brink (Signal). Studierende: Stefan Kühnapfel, Tilman Brock (WISENT-FAND). Noch nie so niedrig war auch die Wahlbeteiligung zum Studierendenparlament. Lediglich 11,2 Prozent der Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab. Die Verteilung der 50 Sitze: <li>+GUM 13 Sitze (+1), Bildungsträume 12 (neu), BiSoN 9 (-1), AStA für Alle 2 (-2), Juso-HSG 10 (+8), RCDS 4 (+2).


Senatsresolution nach heftiger Diskussion

Knappe Mehrheit signalisiert Unterstützung

Der Senat der Universität hat mit knapper Mehrheit einem Antrag der Studierenden zugestimmt und den Boykottbemühungen gegen die im Sommer für alle Studierenden fälligen Studienbeiträgen seine Unterstützung signalisiert. Nach einer fast zweistündigen heftigen Diskussion forderte er mit sieben gegen drei Stimmen bei zwei Enthaltungen das Präsidium auf, „ein erreichtes Quorum des Studiengebühren-Boykotts der Verfassten StudentInnenschaft… anzuerkennen und zunächst keine Mahn- und Exmatrikulationsbescheide zu erlassen“.

In der heftigen Debatte appellierte Studierendenvertreter Stefan Kühnapfel an den Senat, konsequent zu bleiben und die Studierenden bei ihrem Boykott der Studienbeiträge zu unterstützen. Er erinnerte daran, dass sich der Senat mehrheitlich gegen Studienbeiträge ausgesprochen habe. Der Boykott, so hat es eine Vollversammlung beschlossen, soll dann stattfinden, wenn sich mindestens 2.500 Studierende dazu bereit erklären. Dann, so hoffen die Studierenden, werde die Landesregierung bereit sein, mit sich sprechen zu lassen. Dazu brauche es aber Zeit.

Das Ansinnen der Boykott-Gruppe allerdings weist Wissenschaftsminister Lutz Stratmann weit von sich. In einem Brief an die Studierenden stellt er fest, dass der Gesetzgeber keinen Spielraum lasse und jeder, der nicht zahle, automatisch exmatrikuliert sei.
Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass, wer den vorgegebenen Zahltag (in Oldenburg 28.2.) nicht einhält, nur ein Mal gemahnt werden muss. Werden auch dann nicht die fälligen 500,- € überwiesen, ist die Fortsetzung des Studiums nicht möglich.

Mit dem Senatsbeschluss hoffen die Studierenden, dass die Mahnungen sehr viel später verschickt werden und so auch die Boykotteure noch ins Sommersemester „rutschen“. Die Pläne des Immatrikulationsamts sahen bisher einen anderen Fahrplan vor. Spätestens Mitte März sollten die Mahnbescheide verschickt werden. Letzte Frist: Ende März.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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