28
NACHHALTIGKEIT AN DER CARL VON OSSIETZKY UNIVERSITÄT OLDENBURG
5
LERN- UND ARBEITSPLÄTZE NACHHALTIG GESTALTEN
5.3 Arbeitsbedingungen
Von den rund 3.200 Beschäftigten
der Universität Oldenburg fallen ca.
1.800 (59 Prozent) unter die Kollekti-
vvereinbarung des Tarifvertrags der
Länder (TV-L). Aufgrund der tarifli-
chen Bezahlung kommt es nicht zu
einer unterschiedlichen Vergütung in
Abhängigkeit vom Geschlecht oder des
Arbeitsvertrags. Innerhalb der letzten
Jahre traten im Rahmen von Tarifver-
handlungen oder anderen Anlässen
keine Probleme hinsichtlich der Verei-
nigungsfreiheit oder des Kollektivver-
handlungsrechts auf. Die studentischen
und wissenschaftlichen Hilfskräfte sind
nach einem Haustarif angestellt, der
ebenfalls nicht diskriminierend gestal-
tet ist.
Kommt es innerhalb der Universität zu
strukturellen Veränderungen, so wer-
den betroffene Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter durch die Personal- und
Organisationsentwicklung im Verän-
derungsprozess begleitet und durch
Schulungen auf andere Aufgaben vor-
bereitet. Mitteilungsfristen hinsicht-
lich möglicher Veränderungen für die
Mitarbeiterschaft sind nicht förmlich
festgelegt. Auch der Datenschutz wird
an der Universität Oldenburg sehr ernst
genommen. Die bisherigen Bemühun-
gen, verantwortungsvoll mit den Daten
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sowie der Studierenden umzugehen,
haben sich bezahlt gemacht: Es wur-
den bisher keine Beschwerden oder
Verstöße gegen das Datenschutzgesetz
registriert.
Der Schutz aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist ein zen-
trales Anliegen der Universität Olden-
burg. In Forschung und Lehre fallen
beispielsweise bei Experimenten radi-
oaktive Stoffe an. Der Strahlenschutz-
beauftragte gibt Empfehlungen, wie
mit ihnen oder auch Röntgenstrahlen
umzugehen ist. Der Arbeitsschutzaus-
schuss der Universität koordiniert alle
Fragen des Gesundheitsschutzes und
legt einzelne Maßnahmen fest. Ihm
5.2 Arbeitsschutz
gehören die Vizepräsidentin für Ver-
waltung, der Personalrat, der Betriebs-
arzt, die Dezernenten für Personal und
Organisation sowie für Gebäudema-
nagement, der Sicherheitsbeauftragte
sowie der Leiter der Betriebseinheit
für technisch-wissen-schaftliche Inf-
rastruktur an. Die Zustimmung der
Personalratsvertreterinnen und -ver-
treter im Arbeitsschutzausschuss ist
verpflichtend. Auch die informelle
Zusammenarbeit zwischen Personal-
rat und Arbeitsschutzbeauftragtem
sorgt für die permanente Auseinan-
dersetzung mit aktuellen Themen der
Arbeitssicherheit. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Universität wer-
den regelmäßig zur Arbeitssicherheit
geschult und müssen sich bei Bedarf
Sicherheitsunterweisungen unterzie-
hen. Die gesetzlich geregelten Vorsor-
geuntersuchungen wie etwa Sehtests
führt der Betriebsarzt durch. Er berät
auch bei Erkrankungen.